Häufig gestellte Fragen an die Stiftung Meilenstein

Was ist eine Stiftung?
Stiften heißt, Vermögen auf Dauer bestimmten gemeinnützigen Zwecken zu widmen. 
Das Stiftungsvermögen muss daher in seinem Bestand erhalten bleiben. Dadurch wird die Dauerhaftigkeit der Stiftung gewährleistet. Jahr für Jahr sind die Erträge aus dem Stiftungsvermögen zeitnah für die in der Satzung der Stiftung festgelegten gemeinnützigen Zwecke zu verwenden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer (Zu-)Stiftung?
Eine Spende muss von der Stiftung zeitnah für ihre Zwecke ausgegeben werden. Stiftungsgelder bleiben hingegen ewig erhalten, da nur die Erträge aus diesen Zustiftungen für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden dürfen.

Was ist ein Stiftungsfonds?
Bei Zustiftungen kann der Zustifter im Rahmen der Stiftungssatzung einen konkreten Zweck benennen, der aus den Erträgen dieser Zustiftung gefördert werden soll. Der auf diesem Weg eingerichtete Fonds kann auf Wunsch des Stifters oder der Stifterin einen Namen erhalten.

Was passiert mit den Zinserträgen?
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden, die in der Stiftungssatzung festgeschrieben sind. Vorstand und Kuratorium sind selbstverständlich ehrenamtlich tätig, so dass nur geringe Verwaltungskosten anfallen.

Wie wird das Geld angelegt?
Der Stiftungsstock wird den gesetzlichen Vorschriften entsprechend sicher und langfristig angelegt. Neben Renditegesichtspunkten berücksichtigt die Stiftung bei der Anlage des Stiftungsvermögens auch soziale, ökologische und ethische Kriterien.

Wie viel Geld benötigt die Stiftung Meilenstein?
Je mehr, desto besser. Aber auch schon mit relativ kleinen Zinserträgen lassen sich wichtige Projekte anschieben und erhalten. Gestartet ist die Stiftung Meilenstein 2004 mit einem Stiftungsvermögen von 400.000 Euro. Im Zuge der Erweiterung der Satzungszwecke konnte 2012 das Stiftungsvermögen um 598.500 Euro aufgestockt werden. Wir hoffen, dass wir mit Ihrer Unterstützung auch in Zukunft weiter wachsen.

Wer kann stiften?
Grundsätzlich kann jede Person Stifterin oder Stifter werden; jede natürliche Person, die voll geschäftsfähig ist und natürlich auch jede juristische Person (z. B. eine GmbH oder KG).

Wenn Sie das Gespräch mit uns suchen oder noch Fragen haben, dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an:
Tanja Fischer, E-Mail: tanja.fischer@kirchenkreis-herford.de, Telefon: 05221/ 988-410

Unsere Bankverbindung bei der Sparkasse Herford

IBAN DE38494501200000019992

BIC WLAHDE44XXX 

Mit Angabe im Betreff Stiftung Meilenstein.


Antrag zur Förderung durch die Stiftung ->