Stifter werden

So können Sie die Stiftung Meilenstein auf den Weg bringen

Wer kann stiften?
Grundsätzlich kann jede Person Stifterin oder Stifter werden; jede natürliche Person, die voll geschäftsfähig ist und natürlich auch jede juristische Person (z. B. eine GmbH oder KG).

Für viele Menschen ist eine Stiftung gleichbedeutend mit einem Vermächtnis und einem großen Vermögen. Immer mehr Stifterinnen und Stifter möchten aber – verständlicherweise – schon zu Lebzeiten sehen, wie sich eine Stiftung entwickelt.

Gestaltungsmöglichkeiten
Die Stiftung Meilenstein lädt Sie herzlich ein, sich ganz nach Ihren Möglichkeiten zu beteiligen.

Unser Anliegen ist es, uns mit möglichst vielen Stifterinnen und Stiftern zusammenzufinden. Mit kleinen und großen Beträgen kann das Stiftungskapital erhöht und die Arbeit im Kirchenkreis unterstützt und gesichert werden.

Zustifter
Bei Zustiftungen von 5.000 Euro und mehr kann die Zustifterin oder der Zustifter ein konkretes satzungskonformes Projekt benennen. Dieses Projekt wird dann aus den Beträgen dieser Zustiftung gefördert.

Unsere Bankverbindung bei der Sparkasse Herford lautet:

IBAN DE38494501200000019992

BIC WLAHDE44XXX

 Bitte geben Sie bei allen Zuwendungen als Betreff Spende Stiftung Meilenstein an.

Vermächtnisse und Erbschaften
Viele Menschen machen sich Sorgen, was aus ihrem Ersparten nach dem Tod wird. Ihr Wunsch ist, dass mit ihrem Vermächtnis  Gutes getan wird. Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zu Gunsten der Stiftung Meilenstein ist dies möglich. Und Sie haben die Gewissheit, dass Ihr Nachlass auf Dauer Menschen helfen wird. Die Stiftung Meilenstein ist von der Erbschaftssteuer befreit.

Steuerliche Fragen
Stiften wird belohnt! Wer stiftet, gibt einen Teil seines Vermögens auf Dauer weiter. Steuerliche Fragen und die Auswirkung auf das eigene Vermögen hängen stark vom Einzelfall ab. Zustiftungen zum Beispiel sind frei von der Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer.

Da steuergesetzliche Regelungen Veränderungen unterliegen, empfehlen wir, zur Sicherheit, einen Steuerberater oder Notar zu konsultieren. Natürlich helfen auch wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen.

Wenn Sie das Gespräch mit uns suchen oder noch Fragen haben,

dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an:

Tanja Fischer, E-Mail: tanja.fischer@kirchenkreis-herford.de, Telefon: 05221/ 988-402